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Ab 2023 droht massive Steuererhöhung für geerbte und geschenkte Immobilien

Der Entwurf des Jah­res­steu­er­ge­setzes 2022 bringt eine mas­si­ve Ver­schär­fung bei der Wert­ermitt­lung von Im­mo­bi­li­en mit sich. Zwar müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz erst zustimmen, allerdings sind wesentliche Änderungen kaum mehr wahrscheinlich.

Die bisher uneinheitlichen Vorschriften der Grundbesitzbewertung sollen mit dem Jahressteuergesetz 2022 einheitlich an den Verkehrswert anknüpfen. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise könnten sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer dadurch um 20-30% erhöhen, bei gewerblich genutzten Immobilien unter Umständen sogar verdoppeln. Die Freibeträge, die derzeit für Eheleute bei 500 T€ Euro, für Kinder bei 400 T€ Euro und für Enkelkinder bei 200 T€ Euro liegen, bleiben demgegenüber unverändert. Insbesondere für finanziell schwächere Beteiligte drohen dann Notverkäufe, weil die Steuer bereits kurz nach dem Erbfall fällig wird und nicht erst nach dem Verkauf der Immobilie.

Tipp:  

Künftige Betroffene sollten unverzüglich Alternativen prüfen. Denn durch die notarielle Beurkundung von Schenkung oder vorweggenommener Erbfolge können noch bis zum Jahresende Übertragungen zu den bisherigen steuerlichen Regelungen vorgenommen werden.

Quelle:           Redaktion beck-aktuell, Meldung vom 21.11.2022

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