Miet- und Pachtrecht
Im Bereich des Miet- u. Pachtrecht s unterstützt MM Anwaltskanzlei Milarc Sie insbesondere bei Fragen rund um
- Gewerberaummietverhältnisse
- Wohnungsmietverhältnisse und
- Pachtverhältnisse.
MM Anwaltskanzlei Milarc berät
- zu Ihrem Mietvertrag und Pachtvertrag,
- zum Mieterhöhungsverlangen und Pachterhöhungsverlangen,
- zur Betriebskostenabrechnung und zur
- Beendigung des Miet- und Pachtverhältnisses (Kündigung, Aufhebung)
- sowie DDR-Pachtverträgen (Garagen, Erholungsgrundstücke) und
entwirft oder optimiert für Sie die entsprechenden rechtsverbindlichen Erklärungen und Verträge.
Im Rahmen der Haftung prüft MM Anwaltskanzlei Milarc z.B.
- Schadensersatzansprüche und
- Minderungsansprüche
und kümmert sich um deren Abwehr oder Durchsetzung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Hierzu kann auch auf die Kooperation z.B. mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken zurückgegriffen werden.
Aufgrund der topaktuellen juristischen Fach- und Gerichtsdatenbanken, mit denen MM Anwaltskanzlei Milarc arbeitet, profitieren Sie als Mandant vom Wissensvorsprung durch tagesaktuelle Rechtsprechung, die neuesten Gesetzeskommentierungen, Fachbücher, Fachzeitschriften und Formularsammlungen.