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Anbieter ist bei abgebrochener Ebay-Auktion schadenserstzpflichtig

Anbieter einer eBay-Auktion sind gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig, wenn sie das Angebot vorzeitig beenden, um die Sache anderweitig zu veräußern. Denn das eingestellte Angebot ist grundsätzlich verbindlich und kann nach den Grundsätzen von eBay nur dann zurückgenommen werden, wenn der Artikel z.B. ohne Verschulden des Anbieters beschädigt worden oder untergegangen ist. Dem Höchstbietenden steht damit Schadensersatz statt der Warenlieferung zu und zwar grundsätzlich in Höhe des Wertes der angebotenen Sache.

BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14

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