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BGH stärkt Mieterschutz bei Eigenbedarf

Auch im Falle des nachgewiesenen Eigenbedarfs des Vermieters können Mieter gegen die Kündigung vorgehen, wenn diese für sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der BGH unterstrich, dass die Härtegründe insbesondere bei drohender schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigung intensiv zu prüfen und mit den Interessen des Vermieters genau abzuwägen sind.

BGH, Urteil vom 15.03.2017, Az. VIII ZR 270/15 

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