Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Die Gesetzesänderung hat der Bundestag am 22.06.2017 verabschiedet. Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, „für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt“. Insbesondere beim Jugendstrafrecht kommt diese Maßnahme in Betracht, da der Erziehungsgedanke über allem stehe.
Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, Meldung vom 23. Juni 2017