Für Einkerbungen im Laminat und Verfärbungen des Teppichbodens haftet der Mieter nach 14jähriger Mietdauer dem Vermieter nicht auf Schadensersatz. Denn bei diesen Schäden handelt es sich nicht um ersatzfähige Beschädigungen, sondern um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Die wirtschaftliche Lebensdauer eines einfachen Laminatbodens beträgt nicht mehr als 14 Jahre. Im Hinblick auf den Teppichboden sei selbst bei Vorliegen eines hochwertigen Teppichbodens eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren anzunehmen. Selbst wenn eine Schadensersatzpflicht bestünde, müsste jedenfalls ein Abzug “neu für alt“ vorgenommen werden, so dass sich auch insoweit der Schadensersatzanspruch des Vermieters auf Null reduzieren würde.
LG Wiesbaden, Beschluss vom 28.05.2019, Az. 3 S 31/19