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Landgericht Düsseldorf entscheidet ARAG-Erbfall aus dem Jahre 1983

Das Testament, um dessen Auslegung gestritten wird, datiert aus dem Jahre 1965 und ist damit bereits 52 Jahre alt. Während der enormen Verhandlungsdauer von nun 34 Jahren sind ein Rechtsanwalt und ein Sachverständiger verstorben, ein weiterer Sachverständiger wurde dement, so dass sich mehrfach neue Anwälte, Gutachter und Richter in die Sache einarbeiten mussten. Die Sache ist allerdings noch nicht ausgestanden, unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde Berufung eingelegt.

LG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2017, Az. 5 O 487/83

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