In der dieser Auffassung zugrundeliegenden Klage, die im Jahre 2019 eingereicht wurde, will das OLG erst im Verlaufe des Jahres 2020 entscheiden. Vorab erging allerdings ein Hinweisbeschluss, in welchem die Richter mitteilten, dass sie die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bereits für verjährt halten.
Denn bereits ab Herbst 2015 sei in sämtlichen deutschen Medien umfassend über den Abgasskandal berichtet worden und es sei nicht vorstellbar, dass ein in Deutschland lebender VW-Kunde davon keine Kenntnis gehabt hatte. Aus diesem Grunde sei die 3jährige Verjährungsfrist mit den Schluss des Jahres 2015 in Gang gesetzt worden, so dass die Ansprüche bereits Ende 2018 verjährt seien.
Quelle: Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 17.12.2019, Verlag C.H.BECK