Eine im Pkw installierte Software zur Beeinflussung von Schadstoffemissionen im Testbetrieb stellt einen Sachmangel dar. Nach erfolgloser Fristsetzung zur Behebung dieses Mangels kann der Käufer zurücktreten und Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Allerdings kann die Rückzahlung des Kaufpreises nur unter Abzug einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe des Pkws erfolgen.
LG Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016, Az. 4 O 202/16