Reiseveranstalter, die im Rahmen einer Pauschalreise Kamelritte anbieten, müssen dafür sorgen, dass der Reisende sicher und gefahrlos auf dem Reitkamel Platz nehmen kann. Wenn sich die vor Ort beauftragte Person vom Kamel entfernt ohne zu gewährleisten, dass dieses während des Aufsteigevorgangs sitzen bleibt, liegt ein Mangel der gebuchten Reise vor, der zu Ersatz- und Minderungsansprüchen führen kann.
OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2015, Az. 12 U 1296/12