Ein Tierarzt, der dem Tierhalter eines Dressurpferdes zu einer risikoreichen Behandlung wegen Chips rät, die möglicherweise kaum Erfolg verspricht und zudem hohe finanzielle Interessen des Tierhalters berührt, muss darüber aufklären, dass die komplizierte Operation auch einen ungewissen Ausgang haben und das Tier danach möglicherweise nicht mehr im Turniersport eingesetzt werden kann. Andernfalls verletzt er seine vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten und macht sich schadensersatzpflichtig. Im konkreten Fall musste der Tierarzt ? 60.000,- Schadensersatz zahlen, zumal hier zusätzlich noch die gewählte Operationsmethode grob fehlerhaft war.
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2014, Az. 26 U 3/11