Wenn ein gewerblicher Autoeinkäufer einen privaten Verkäufer nachträglich bewusst und gezielt mit wahrheitswidrigen Behauptungen verunsichert, dass der Verkäufer einen Preisnachlass bewilligt, kann der Verkäufer diese Bewilligung anfechten. Infolgedessen ist der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis vollständig zu zahlen.
OLG Koblenz, Urteil vom 16.10.2014, Az. 2 U 393/13