Viertklässler müssen in Hessen vorerst weiter nicht in die Schule gehen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die anderslautende Regelung in der zweiten hessischen Anti-Corona-Verordnung mit Eilbeschluss vom 24.04.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Denn für die Ungleichbehandlung der Viertklässler gegenüber der Mehrzahl der übrigen Schüler sah das Gericht keinen sachlichen Grund. Denn sämtliche anderen Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, müssten sich auch keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.
VGH Kassel, Beschluss vom 24.04.2020, Az. 8 B 1097/20.N