Möglicherweise verjähren die Ansprüche der Käufer von VW-Dieselfahrzeugen bereits zum 31.12.2018. Mit der zum 01.11.2018 durch die Gesetzgebung ermöglichten Musterfeststellungsklage durch die Verbraucherverbände ist diese Frist aber entschärft. Denn Verbraucher können sich der bereits am 01.11.2018 durch die Verbraucherzentrale eingereichten Klage noch bis zum Tag vor der ersten Verhandlung anschließen, so dass eine die Verjährung hemmende Anmeldung wohl auch noch nach 2018 möglich sein wird.
Achtung Risiko:
Gleichwohl sollten sich aber noch in diesem Jahr juristisch beraten lassen. Denn möglicherweise ist in einigen Fällen die Erhebung einer Einzelklage durchaus sinnvoller!
Nicht-Verbraucher fallen nicht in den Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage. Geschäftsleiter sollten sich deshalb ebenfalls noch in diesem Jahr rechtlich absichern, um eigenen Haftungsrisiken zu begegnen!