Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. In Übereinstimmung mit einer im November 2018 ergangenen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist das Bundesurlaubsgesetz insoweit europarechtskonform auszulegen. Der Abgeltungsanspruch der Erben umfasst dabei nicht nur den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX sowie den Anspruch auf Urlaub nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
BAG, Urteil vom 22.01.2019, Az. 9 AZR 45/16