, , ,

Arbeitsvertragliche Verfallklausel ist bei fehlender Ausnahme für Mindestlohn unwirksam

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, ist unwirksam, wenn sie entgegen dem Mindestlohngesetz nicht den seit 2015 zu zahlenden gesetzlich garantierten Mindestlohn ausnimmt. Auch der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bleibt in diesem Falle trotz Ausschlussklausel erhalten. Betroffen sind jedenfalls Arbeitsverträge, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden.

BAG, Urteil vom 18.09.2018, Az. 9 AZR 162/18

Zur Rechtsprechungs-Übersicht