Wenn eine 100%ige Kommanditbeteiligung von einer GmbH auf eine Personengesellschaft übertragen wird, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der veräußernden GmbH beteiligt ist, ist dies ein grunderwerbssteuerbarer Vorgang. Die Befreiung gem. § 6 Abs. 3 GrEStG ist nicht anwendbar, da eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
FG Münster, Urteil vom 28.11.2012, Az. 8 K 2285/09 F. (nicht rechtskräftig)