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Hundehalter haftet nicht für Sturz des Reiters nach Pfiffen mit Hundepfeife

Pfeift eine Hundehalterin nach ihrem freilaufenden Hund mehrmals mit einer Hundepfeife, haftet sie nicht, wenn aufgrund dessen ein Pferd durchgeht und dessen Reiter stürzt, sofern das Erschrecken des Pferdes auf die Pfiffe für die Hundehalterin nicht wahrnehmbar war. Auch die Tierhalterhaftung der Hundehalterin greift nicht ein, wenn das Pferd aufgrund der Pfiffe durchgegangen und gerade nicht vor dem Hund gescheut ist. Denn dann wurde der Sturz nicht durch ein Tier verursacht, sondern durch menschliches Verhalten, welches in der konkreten Situation auch angemessen war.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2017, Az. 7 U 200/16 

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