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Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Denn die Kündigung stellt dann eine nach § 612a BGB verbotene Maßregelung dar.

ArbG Berlin, Urteil vom 17.04.2015, Az. 28 Ca 2405/15 

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