Der vom Abgasskandal betroffene Pkw-Käufer kann die Lieferung eines neuen Fahrzeugs verlangen, ohne Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gehandelt hat. Auf die kostengünstigere Nachbesserung muss sich der Käufer nicht verweisen lassen. Denn damit wären Unsicherheiten darüber verbunden, ob das Softwareupdate andere nachteilige Folgen aufweisen würde oder der Wiederverkaufswert des betroffenen Fahrzeuges beeinträchtigt wäre. Bundesweit gibt es jedoch auch andere Urteile, eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus.
LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, Az. 7 O 967/16 (noch nicht rechtskräftig)