Ein Landwirt, der eine Pferdepension betreibt und an die dort eingestellten Pferde selbst hergestellte Silage verfüttert, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz, wenn die Silage mit dem Botulismusbakterium kontaminiert ist und deshalb Pferde erkranken, ohne dass ihn daran überhaupt ein Verschulden treffen muss. Er muss dann die tierärztlichen Kosten für die Behandlung der Pferde übernehmen, ohne dass er sich entlasten kann. Denn der Landwirt ist Hersteller der Silage, weil er das in seinem landwirtschaftlichen Betrieb verarbeitete Gras produziert, gemäht und gesammelt hat. Darüber hinaus hat er das von ihm selbst produzierte und geerntete Gras zwecks Herstellung der Silage weiterverarbeitet, auch das macht ihn zum Hersteller. Gleiches dürfte im Übrigen für die Heufabrikation gelten.
OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2016, Az. 21 U 14/16