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Anspruch auf Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot auch ab dem ersten Beschäftigungstag

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch dann Anspruch auf Mutterschaftslohn, wenn bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein Beschäftigungsverbot besteht und die Arbeit deshalb nicht angetreten werden kann. Denn der Anspruch setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist und allein aufgrund des Beschäftigungsverbots die Arbeit unterbleiben muss. Ob dieses Urteil Bestand haben wird, bleibt in einem etwaigen Revisionsverfahren abzuwarten.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016, Az. 9 Sa 917/16

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