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Arbeitgeber kann krankfeiernden Partygängern fristlos kündigen

Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitszeit auf öffentlichen Parties unterwegs sind, obwohl sie sich kurzzeitig krank gemeldet hatten, müssen mit einer fristlosen Kündigung durch ihren Arbeitgeber rechnen. Als Beweismittel für diesen gravierenden Pflichtenverstoß können Fotos der Party in den sozialen Medien, so z.B. aus dem WhatsApp-Status und auf der Homepage des Veranstalters dienen. Solche Fotos sind geeignet, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22

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