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Arbeitgeber müssen über Verfall nicht genommenen Urlaubs aufklären

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

BAG, Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15

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