Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs hat der Europäische Gerichtshof den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) näher bestimmt. Vergütet der Eigentümer eines Turnierpferds einem Ausbildungsstall Unterbringung, Training und Turnierteilnahme als einheitliche Leistung unter anderem auch durch die hälftige Abtretung von etwaigen Preisgeldern, handelt es sich um eine entgeltliche und insgesamt umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung. Professionelle Reiter müssen damit auf die gesamten Einnahmen Umsatzsteuer abführen.
EuGH, Urteil vom 09.02.2023, Az. C-713/21, Quelle: Redaktion beck-aktuell, Meldung vom 10.02.2023