Unterbringung, Training und Abtretung von Turnierpreisgeldern führt für den Trainer zu einheitlicher Umsatzsteuerpflicht der Einnahmen

Auf Vor­la­ge des Bun­des­fi­nanz­hofs hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof den An­wen­dungs­be­reich der Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie (MwSt­Sys­tRL) näher be­stimmt. Ver­gü­tet der Ei­gen­tü­mer eines Tur­nier­pferds einem Aus­bil­dungs­stall Un­ter­brin­gung, Trai­ning und Tur­nier­teil­nah­me als ein­heit­li­che Leis­tung unter anderem auch durch die hälf­ti­ge Ab­tre­tung von etwaigen Preis­gel­dern, han­delt es sich um eine ent­gelt­li­che und insgesamt umsatzsteuerpflichtige Dienst­leis­tung. Professionelle Reiter müssen damit auf die gesamten Einnahmen Umsatzsteuer abführen.

EuGH, Urteil vom 09.02.2023, Az. C-713/21, Quelle: Redaktion beck-aktuell, Meldung vom 10.02.2023

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